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BGH, 03.12.1954 - 2 StR 346/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51
Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 346/54
Denn der Zeuge muss auch unbefragt solche Tatsachen angeben, deren Erheblichkeit für seine Vernehmung er erkannt hat (vgl. BGHSt 2, 90). - RG, 02.06.1930 - III 243/30
1. Zur Anwendung des § 158 StGB. 2. Kann die vor dem Schöffengericht durch Eid …
Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 346/54
Denn auf der unrichtigen Führung des Protokolls kann das Urteil nicht beruhen (vgl. RGSt 64, 215). - RG, 29.09.1925 - I 436/25
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Meineid in einer Zeugenaussage gefunden …
Auszug aus BGH, 03.12.1954 - 2 StR 346/54
Im Zweifelsfalle hatte die Strafkammer den Gegenstand der Vernehmung im Wege tatsächlicher Auslegung zu ermitteln und entsprechend auch die Zeugenaussage des Angeklagten zu werten (vgl. RGSt 59, 343, 344).